Wohnungseigentumssachen
Wer eine Eigentumswohnung hat, ist Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Amtsgericht - Wohnungseigentumsgericht regelt Streitigkeiten zwischen einzelnen Wohnungseigentümern und/oder dem Verwalter über die jeweiligen Rechte und Pflichten. Es entscheidet über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, beispielsweise dem Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung, Modernisierungsmaßnahmen und dergleichen
Das Amtsgericht ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes für alle Wohnungseigentumsgemeinschaften im Bezirk zuständig.
- Zi. 16, Gebäude Geyersberger Straße 1
- Telefon: 08551/970112
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