Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Für die folgenden Verfahren ist ein anderes Gericht zuständig. Bitte folgen Sie dem Link bei der Verfahrensbezeichnung.
- Zuständig für Genossenschaftsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Handelsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht Landshut
- Zuständig für Partnerregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Vereinsregister ist das Amtsgericht München
- Zuständig für Zwangsversteigerung ist das Amtsgericht Landshut
