Beratungshilfe beim Amtsgericht Freising
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Zuständigkeit
Übersicht der Geschäftsverteilung [intern]
Hinweise
Anspruch auf Beratungshilfe haben
ausschließlich
einkommensschwache Bürger.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe nur im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen, § 49 a I BRAO.
Die Beratung durch Behörden ist vorrangig. Des Weiteren ist die Beratungshilfe kein Instrument der allgemeinen Lebenshilfe, BVerfG, Kammerbeschluss v. 12.06.2007, 1 BvR 1014/07.
Das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle stellt grundsätzlich eine andere Möglichkeit für eine Hilfe dar, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist, BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 04.09.2006, 1 BVR 1911/06.
Informationen
- Broschüre Beratungshilfe [extern]
- Broschüre Sozialrecht [extern]
- Merkblätter der Arbeitsagentur [extern]
- Beratung und Hilfe durch das Jugendamt [extern]
- Allein erziehen in Bayern [extern]
- Schuldnerberatung [extern]
Formulare zum Herunterladen
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Antragsformular auf Gewährung von Beratungshilfe
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Notwendige Unterlagen für Beratungshilfe
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Weitere Angaben für die außergerichtliche Schuldenbereinigung
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Liquidationsformular für Rechtsanwälte
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weitere Formulare
