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Amtsgericht Haßfurt

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Grundbuchamt

Zuständigkeit

Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:

Bestandsverzeichnis

Abteilung I

Abteilung II

Abteilung III

Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Für eine amtliche Abschrift fallen Kosten in Höhe von 18,00 Euro,
für eine einfache Abschrift Kosten in Höhe von 10,00 Euro an.