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Amtsgericht Hof

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Portal > Gerichte > AG > Hof > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 01.04.2011


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Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Hof ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:

Bestandsverzeichnis

Abteilung I

Abteilung II

Abteilung III

Auch können beim Grundbuchamt Hof Grundbucheinsichten vorgenommen werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. als Eigentümer, Gläubiger etc.) nachgewiesen ist.

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten ist das Grundbachamt nur noch bei eiligen, unaufschiebaren Angelegenheiten unter der Rufnummer 09281/6000 zu erreichen.
Ebenso sind individuelle Terminvereinbarungen möglich.

Die Einlaufstelle

Für Anträge zum Grundbuchamt Hof befindet sich im Untergeschoss des Justizgebäudes am Berliner Platz in Hof.

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 Grundbuchordnung). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch die Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch die Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Kosten eines Grundbuchauszuges:
einfache Abschrift: 10 €
amtliche Abschrift: 18 €

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Grundbuchauszug einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

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