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Amtsgericht Hof

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Portal > Gerichte > AG > Hof > Verfahren > Hinterlegungsstelle - Letzte Änderung: 01.04.2011


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Hinterlegungsstelle

Die Hinterlegungsstelle ist zuständig für die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren, Urkunden sowie Kostbarkeiten (§ 5 Hinterlegungsordnung).

Sprechzeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Erreichbarkeit

Wann kann hinterlegt werden?

Häufigtste Fälle der Hinterlegung

Bitte beachten Sie aber:

Nur die Tatsache, dass man an eine Person nicht zahlen möchte, obwohl dieser ein Anspruch zusteht, rechtfertigt keine Hinterlegung.

Was kann hinterlegt werden?

Gemäß § 5 der Hinterlegungsordnung können neben Geld auch Wertpapiere, Urkunden sowie Kostbarkeiten hinterlegt werden.

Wann kann der hinterlegte Betrag ausgezahlt werden?

Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 der Hinterlegungsordnung wenn entweder: