Rechtsantragstelle beim Amtsgericht Hof
Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach telefonischer Absprache unter der
Telefonnummer: 09281/600-377
Für Eilsachen (Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen, Kontoschutzanträge etc.) besteht darüber hinaus auch noch die Möglichkeit der Terminsabsprache.
Hinweis:
Wenn Sie die deutschen Sprache nur schlecht sprechen oder verstehen, bringen Sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die übersetzen kann. Das Gericht kann Ihnen keinen Dolmetscher zur Verfügung stellen.
Beratungshilfe:
Chancengleichheit bedeutet in Deutschland auch, dass jedermann seine Rechte wahrnehmen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann, ohne dass die Anrufung der Gerichte durch Kostenregelungen unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not heraus auf seine Rechte verzichten müssen. Heute hat ein maßgeblicher Teil der Bevölkerung Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Wer gewährt Beratungshilfe?
Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind. Das Amtsgericht kann die Beratungshilfe gewähren, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann.
Wie erhält man Beratungshilfe?
Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Der Rechtsanwalt wird Ihren Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten. Für einen schriftlichen Antrag ist das untenstehende Formular zu benutzen.
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht, sofern es nicht selbst die Beratung vornimmt, Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aus.
Die Beratungshilfe wird mit Mitteln bezahlt, die von allen Bürgern durch Steuern aufgebracht werden. Das Gericht muss deshalb sorgfältig prüfen, ob ein Anspruch auf Beratungshilfe besteht. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.
Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung:
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Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob diese die Kosten der Rechtswahrnehmung übernimmt (erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung),
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Ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.
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