Vollstreckungsgericht II (Mobiliarvollstreckung)
Das Vollstreckungsgericht ist beispielsweise zuständig für:
- Pfändung von Forderungen oder sonstiger Ansprüche (z.B. Arbeitseinkommen),
- Gewährung von Vollstreckungsschutz,
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Erteilung von Abschriften der abgegebenen Vermögensverzeichnisse.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Erreichbarkeit
Das Vollstreckungsgericht II Hof ist erreichbar unter
Telefon: 09281/600327
Telefax: 09281/600345
