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Amtsgericht Kelheim

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Portal > Gerichte > AG > Kelheim > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 16.09.2010


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Grundbuchamt

Zuständigkeit:

Das Grundbuchamt ist zuständig für alle im Landkreis Kelheim gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.

Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks gibt es daher nur vom Vermessungsamt.

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften:

Einsicht in das Grundbuch erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen. Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag auch Grundbuchausdrucke erteilt. Die Kosten für Grundbuchausdrucke betragen 10,00 Euro (für einfache Ausdrucke) bzw. 18,00 Euro (für beglaubigte Ausdrucke).

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen.

Erreichbarkeit der Serviceeinheit: