Familienverfahren
Für Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen)
und für
Verfahren, die die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die Anfechtung der Vaterschaft betreffen (Kindschaftssachen),
ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.
Die für Familiensachen eingerichtete Serviceeinheit des Amtsgerichts Landshut ist wie folgt erreichbar:
Zimmer 216, Tel. (0871) 84-1256,
Zimmer 219 a, Tel. (0871) 84-1291,
Fax: (0871) 84-1292
-
Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen Ehesachen:
-
Beschreibung, Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen Kindschaftssachen:
