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Amtsgericht Laufen

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Portal > Gerichte > AG > Laufen > Verfahren > Zivilverfahren - Letzte Änderung: 04.05.2011


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Zivilverfahren

Das Zivilgericht ist u.a zuständig für

In manchen Fällen ist jedoch die Klageerhebung erst nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zulässig!!

Allgemeine Informationen:



Prozesskostenhilfe

Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, kann vom Amtsgericht auf Antrag unter gewissen Voraussetzungen für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden.

Die Partei hat dann -je nach ihren Einkommensverhältnissen- die Gerichtskosten und die Kosten ihres Rechtsanwalts entweder überhaupt nicht oder in angemessenen Teilbeträgen zu bezahlen.

Download Prozesskostenhilfe



Broschüren des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz



Wichtiger Hinweis