Beratungshilfesachen
Erteilung von Beratungshilfescheinen für kostengünstige Beratung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt für Bürger mit geringem Einkommen.
Die Beratungshilfe kann für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden.
Voraussetzung für die Erteilung eines Beratungshilfescheins, ist die Stellung eines Antrags mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Formblatt und die Beachtung der vorgegebenen Vermögensschongrenze, sowie die Einkommensverhältnisse.
Einzelheiten entnehmen Sie dem nachfolgenden Merkblatt:
Merkblatt Beratungshilfe [intern]
Antragsformulare zum Herunterladen finden Sie hier: Antrag Beratungshilfe [intern]
