Grundbuchamt
Im Grundbuch sind die Grundstücke des Amtsgerichtsbezirks Lindau (B) eingetragen.
Die Grundbücher sind nicht öffentlich. Einsicht in die Grundbücher kann nur demjenigen gewährt werden, der ein öffentliches Interesse glaubhaft machen kann.
Ein Grundbuchauszug kann durch persönliche Vorsprache beim Grundbuchamt, schriftlich oder per Fax angefordert werden.
