Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Bärenschanzstraße 72a
- 90429 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321 2876
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 - 11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
Der Ermittlungsrichter ist für die Vornahme bestimmter Ermittlungshandlungen und die Anordnung von Zwangsmaßnahmen zuständig. Wegen des verfassungsrechtlich verankerten Richtervorbehalts ist die Anordnung von besonders einschneidenden Maßnahmen, die einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen beinhalten, ausschließlich dem Richter zugewiesen. Dieser wird in der Regel auf Antrag der Staatsanwaltschaft tätig.
Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere Haft- und Unterbringungssachen, die Anordnung von Durchsuchungen und Beschlagnahmen, die Anordnung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs und des Einsatzes technischer Mittel sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
Dem Ermittlungsrichter obliegt ferner die Kontrolle der Ermittlungshandlungen anderer Organe (Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamten).
Besuch von Gefangenen
Ist ein Beschuldigter verhaftet worden und befindet sich in Untersuchungshaft, so kann er besucht werden, sofern eine Besuchserlaubnis erteilt wurde. Für die Erteilung sind je nach Verfahrensstand zwei verschiedene Stellen zuständig.
Vor Anklageerhebung ist die Besuchserlaubnis bei den Geschäftsstellen des Ermittlungsrichters zu beantragen.
Sprechscheinstelle
Amtsgericht Nürnberg
Ermittlungsrichter
Bärenschanzstraße 72 a
Nach Anklageerhebung bekommen Sie die Besuchserlaubnis bei der Besucherstelle des Amtsgerichts.
Sprechscheinstelle
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
Zi. 19, Eingang Hauptbau Ost
Ist der Beschuldigte zum Landgericht angeklagt, so ist dieses zur Erteilung der Besuchserlaubnis zuständig.
Sprechscheinstelle
Landgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
Zi. 601, Eingang Ostbau

