Insolvenzverfahren beim Amtsgericht Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Flaschenhofstraße 35
- 90402 Nürnberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0911-321 01
- Telefax: 0911-321 1299
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30
sowie nach Vereinbarung
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Insolvenzverfahren von Gesellschaften (seit 01.01.1999)
- Insolvenzverfahren von natürlichen Personen (seit 01.01.1999) einschließlich einer Restschuldbefreíung (siehe Hinweise)
- Konkurs- und Vergleichsverfahren (bis 31.12.1998)
Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Nürnberg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Nürnberg, Hersbruck, Neumarkt i.d.Opf. und Schwabach.
Die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen erfolgen seit dem 01.07.2007 ausschließlich im Internet. [extern]
Insolvenzanträge natürlicher Personen und Restschuldbefreiung
Die Insolvenzordnung sieht für natürliche Personen zwei unterschiedliche Verfahrensarten vor:
- Regelinsolvenzverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Ein Wahlrecht des Schuldners zwischen den Verfahrensarten besteht nicht. Die zutreffende Verfahrensart ergibt sich aus dem Gesetz.
- Wer zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung in irgendeiner Form selbständig tätig ist, fällt immer unter das Regelinsolvenzverfahren.
- Wer zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung nicht selbständig tätig ist und auch früher nie selbständig tätig war, fällt unter das Verbraucherinsolvenzverfahren.
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Wer zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung nicht selbständig tätig ist, aber Schulden aus einer früheren selbständigen Tätigkeit hat, fällt unter das Verbraucherinsolvenzverfahren, wenn er
- nicht mehr als 19 Gläubiger hat und
- wenn gegen ihn keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen.Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen in diesem Sinne, sind Forderungen von ehemaligen Arbeitnehmern des Schuldners und nicht entrichtete Sozialabgaben oder Steuern für ehemalige Arbeitnehmer des Schuldners.
Andernfalls gilt für ihn das Regelinsolvenzverfahren.
Antragstellung
Während der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens unmittelbar und schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden kann, muss dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern des Einigungsversuchs muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater bescheinigen.
Vordrucke
Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Verwendung eines amtlichen Vordrucksatzes vorgeschrieben, der in der nachfolgenden Übersicht heruntergeladen werden kann. Ein Vordruck für den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens steht in dieser Übersicht ebenfalls zur Verfügung.
Stundung der Verfahrenskosten
Handelt es sich beim Schuldner um eine natürliche Person, die einen eigenen Insolvenzantrag und einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat und kann der Schuldner die bei Gericht entstehenden Kosten (nicht die Kosten eines ggf. erforderlichen außergerichtlichen Einigungsversuchs) nicht aus seinem eigenen Vermögen aufbringen, werden ihm diese Kosten auf Antrag bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet. Dies gilt sowohl für das Verbraucher- als auch für das Regelinsolvenzverfahren.
Die Stundung der Verfahrenskosten ist ausgeschlossen, wenn dem Schuldner innerhalb der letzten zehn Jahre bereits Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde und wenn er rechtskräftig wegen einer der in den §§ 283 bis 283c StGB genannten Straftatbeständen (Bankrott, besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung) verurteilt worden ist. Ein Stundungsantrag ist in den nachfolgenden Antragsvordrucken enthalten.
Restschuldbefreiung
Natürliche Personen können im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen. Nähere Informationen erhalten Sie in nachstehend eingestellten Formularen.
Weitere Informationen
Regelinsolvenz
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Antragsformular - Eigenantrag von Gesellschaften, Vereinen, Nachlass
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Antragsformular - Eigenantrag von natürlicher Person
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Antragsformular für Verfahrenskostenstundung (nur natürliche Person)
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Merkblatt zur Verfahrenskostenstundung
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Antragsformular Restschuldbefreiung (nur natürliche Person)
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Verbraucherinsolvenz
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Merkblatt zum Verfahren
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Antragsformular zur Eröffnung
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Antragsformular für Verfahrenskostenstundung
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Merkblatt zur Verfahrenskostenstundung
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Antragsformular Restschuldbefreiung
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