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Amtsgericht Schweinfurt

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Portal > Gerichte > AG > Schweinfurt > Verfahren > Zwangsvollstreckung - Letzte Änderung: 19.04.2012


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Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung ist die staatliche Maßnahme zur zwangsweisen Durchsetzung von Leistungsansprüchen z.B. auf Zahlung oder Herausgabe.
Der Staat besitzt hierzu ein Vollstreckungsmonopol.

Kontaktaufnahme

Schweinfurt

Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Mo-Fr. 8:30 - 12:00 Uhr

Gerolzhofen

Geschäftszeiten (Sprechzeiten) sind:
Mo.- Do. 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:15 Uhr
Fr. 8:30 - 12:00 Uhr

Pfändungs-, Überweisungsbeschlüsse und Vollstreckungsgegenklagen:

Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, Lohn- und sonstige Forderungspfändung.

Lohn- und sonstige Forderungspfändungen sind bei dem für den Wohn- bzw. Firmensitz des Schuldners zuständigen Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) zu beantragen.

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind:

Anträge zur Forderungspfändung können hier heruntergeladen werden. Diese Anträge müssen 4-fach eingereicht werden.

Sachpfändung

Unter Sachpfändung versteht man die Pfändung, gegebenenfalls auch die Versteigerung von beweglichen Sachen durch den Gerichtsvollzieher.

Voraussetzung für diese Zwangsvollstreckungsart ist die Zusendung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels (Gericht hat die Vollstreckungsreife auf dem Titel bestätigt) im Original an die für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Gerichtsvollzieherverteilerstelle. Weiter erforderlich ist ein ausgefüllter Vollstreckungsauftrag. Formulare für den Vollstreckungsauftrag an einen Gerichtsvollzieher können hier heruntergeladen werden.



Diese Gerichtsvollzieheraufträge müssen 2-fach eingereicht werden!

Von den Gerichtsvollziehern angebotene Gegenstände sind auch unter Gerichtsvollzieher Versteigerungsplattform im Internet [extern] veröffentlicht.

Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen

Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (z.B. Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Waldflächen, Erbaurechte etc.) findet durch

statt.

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