Rechtsantragsstelle Alpenstraße 16
Öffnungszeiten
Ansprechpartner:
Herr Moser
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarung ist jederzeit möglich.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im 2. Obergeschoss.
Zuständigkeit
A - P
Herr Moser, Zimmer-Nr. 211
Telefon: 0881-998-131
Q - Z
Frau Himml, Zimmer-Nr. 204
Telefon: 0881-998-156
Außerhalb dieser Zeit können nur noch Anträge aufgenommen werden, wenn dies durch vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Rechtspfleger vereinbart wurde.
Die Stellung von Anträgen in Eilfällen ist auch außerhalb dieser Zeit möglich.
Aufgabenbereich
-
Rechtsantragsstelle für Zivil- und Vollstreckungssachen
-
sonstige Zivilsachen
-
Kostenfestsetzung
- Beratungshilfe
- Ausgabe von Berechtigungsscheinen für Rechtsberatung
-
Rechtspfleger- und Urkundsbeamtengeschäfte in WEG-Sachen
-
Mahnsachen -Altverfahren- (Altlandkreis Weilheim)
Rechtsantragsstelle Waisenhausstraße 5
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.30 Uhr - 12.30 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Die Rechtsantragsstelle befindet sich im 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 109
Telefonnummer: 0881-998-723
Aufgabenbereich
Rechtsantragsstelle für Vollstreckungssachen
Informationen zur Beratungshilfe
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu
ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen (für den Fall einer Verretung im gerichtlichen Verfahren gibt es Prozesskostenhilfe).
Wie erhalte ich Beratungshilfe?
Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der Rechtsantragsstelle.
Benötigen Sie eine weitergehende Beratung, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen können.
Was kostet Beratungshilfe?
Der Beratungshilfeschein durch das Amtsgericht ist kostenlos. Dem Rechtsanwalt, den Sie mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von € 10,-- bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie mit nachstehendem Formular, das Sie online ausfüllen und ausdrucken oder herunterladen können.
Mit diesem Formular können Sie Beratungshilfe beantragen und erhalten auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.
Was benötige ich, wenn ich einen Antrag auf Beratungshilfe stellen möchte?
Beratungshilfeantrag
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