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Amtsgericht Weilheim i. OB

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Portal > Gerichte > AG > Weilheim i. OB > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 23.01.2012


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Grundbuchamt

Gruppenleiter: Frau Salvamoser


Erreichbarkeit


Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und von
Montag - Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr

Individuelle Terminsvereinbarungen sind unter der Telefon-Nr.: 0881/998-160 jederzeit möglich
Das Grundbuchamt befindet sich im Neubau, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 005

Telefax-Nr.: 0180100096500126

Zuständigkeiten und Aufgaben


Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Beim Grundbuchamt werden die Grundbücher für die im Bezirk des Amtsgerichts gelegenen Grundstücke geführt. Es ist zuständig für alle Eintragungen in das Grundbuch.
Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.



Wie und wann erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

* Persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweises

* Anforderung schriftlich oder per Telefax unter Darlegung Ihrer Berechtigung (bitte geben Sie hierbei nach Möglichkeit Gemarkung, Blattstelle und Flurnummer des jweiligen Grundstücks an)

* Telefonische Bestellungen sind leider nicht möglich



Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Grundbuchausdruck oder Auskünfte?

* Als Eigentümer können Sie sich einen Grundbuchausdrucks "Ihres" Grundbuchblattes erstellen lassen. Darin finden Sie den Beschrieb des Objekts (Flurnummer, Lage, Größe), die Eigentumsverhältnisses und die Belastungen.

* Wenn Sie nicht Eigentümer sind, ist das Bestehen eines berechtigten Interesses erforderlich. Dies ist z. B. der Fall, wenn Ihnen ein am Grundstück eingetragenes Recht (Grundschuld, Nießbrauch, Dienstbarkeit etc) zusteht oder Sie in sonstiger Weise Ansprüche gegen den Eigentümer haben diese durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen darlegen können.

* In allen anderen Fällen benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers.

* Kein berechtigtes Interesse haben z. B. Kauf- oder Mietinteressenten, die durch Einsicht erst den Namen des Eigentümers erfahren wollen.

* Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck € 18,-- und als einfacher Ausdruck € 10,--. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.



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