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Amtsgericht Wolfratshausen

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Grundbuchamt

So erreichen Sie uns

Telefon/Telefax:

Barrierefreiheit

Das Grundbuchamt befindet sich im Erdgeschoss. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist gewährleistet.

Allgemeines

Das Grundbuchamt stellt eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichts Wolfratshausen dar, die für die Führung der Grundbücher im Amtsgerichtsbezirk zuständig ist.

Die Führung der Grundbücher umfasst

Bezirk des Grundbuchamtes

Ascholding, Baiernrain, Benediktbeuern, Beuerberg, Bad Heilbrunn, Bichl, Bad Tölz, Degerndorf, Deining, Dietramszell, Dorfen, Egling, Endlhausen, Ergertshausen, Eurasburg, Föggenbeuern, Gaißach, Gelting, Geretsried, Greiling, Hechenberg, Herrnhausen, Holzhausen, Icking, Jachenau, Kirchbichl, Kochel, Königsdorf, Lenggries, Linden, Manhartshofen, Moosham, Münsing, Mürnsee, Neufahrn, Oberbuchen, Oberfischbach, Osterhofen, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Schönrain, Thanning, Unterfischbach, Wackersberg, Weidach, Wolfratshausen, Wolfratshauser Forst.

Bitte beachten Sie, dass die Gemarkungsbezeichnungen und -namen teilweise nicht mit den Namen der politischen Gemeinden übereinstimmt. Die Identifikation eines bestimmten Grundstücks unter Angabe eines Ortsnamens oder einer Flurbezeichnung ist jedoch in der Regel möglich.

Voraussetzungen für Auskünfte oder Grundbuchauszüge

Die Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie das Erhalten von Grundbuchauszügen ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Grundsätzlich wird dem eingetragenen Eigentümer Grundbucheinsicht gewährt, ebenso demjenigen, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht (Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch etc.).

Jedem anderen kann die Einsicht in die Grundbücher nur gewährt werden, wenn er eine Vollmacht eines oben genannten Berechtigten vorlegt, oder in anderer Weise sein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt.

Die Entscheidung darüber, ob das berechtigte Interesse vorliegt und Grundbucheinsicht gewährt werden kann, obliegt den Bediensteten des Grundbuchamtes.

Das Gleiche gilt für die Erteilung von Grundbuchauszügen.

Zur Grundbucheinsicht ist persönliches Erscheinen notwendig. Grundbuchausdrucke können durch perönliche Vorsprache oder per Fax angefordert werden. Eine möglichst genaue Bezeichnung des gewünschten Blattes ist erforderlich (Gemarkung, Blattstelle, Flurnummer, ggf. Adresse).

Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck € 18,-- und als einfacher Ausdruck € 10,-- je Grundbuchblatt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

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Informationen und Vordrucke



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