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Amtsgericht Wolfratshausen

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Portal > Gerichte > AG > Wolfratshausen > Verfahren > Strafverfahren - Letzte Änderung: 29.03.2011


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Gerichtszahlstelle | Grundbuchamt | Hinterlegungsstelle | Insolvenzverfahren | Nachlassverfahren | Rechtsantragstelle | Strafverfahren | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Zwangsversteigerung | Zwangsvollstreckung | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Strafverfahren und Bußgeldsachen

So erreichen Sie uns

Bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Erwachsene

Bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Jugendliche

Zuständigkeit des Amtsgerichts in Strafsachen

Strafsachen sind alle Verfahren, die die Ahndung strafbarer Handlungen nach dem StGB oder anderer strafrechtlicher Normen zum Gegenstand haben.

Die Zuständigkeit des Strafrichters

Der Strafrichter entscheidet bei Vergehen,

Die Zuständigkeit des Schöffengerichts

Das Schöffengericht entscheidet

Das Schöffengericht setzt sich zusammen aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, sogenannten Schöffen. Das erweiterte Schöffengericht besteht aus zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen.



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Zuständigkeit in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende

Der Jugendrichter entscheidet bei rechtswidrigen Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender, wenn nur

zu erwarten ist.

Der Jugendrichter kann jedoch Jugendstrafe von bis zu einem Jahr verhängen.

Das Jugendschöffengericht ist für alle Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zuständig, für die weder der Jugendrichter oder die Jugendkammer beim Landgericht zuständig ist.
Insbesondere in den Fällen, in denen mit der Verhängung von Jugendstrafe, d.h. Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt, zu rechnen ist.



Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Ordnungswidrigkeiten

Wird gegen einen Bußgeldbescheid ein Einspruch eingelegt, entscheidet das Amtsgericht, und zwar grundsätzlich der Strafrichter.

Im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist der Jugendrichter zuständig.

Zeugenbetreuung

Informationen zur Zeugenbetreuung am Amtsgericht Wolfratshausen finden sie unter Zeugenbetreuungsstelle beim Amtsgericht Wolfratshausen. [intern]

Weitere Informationen und Hinweise



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