Zeugenbetreuungsstelle beim Amtsgericht Wolfratshausen
So erreichen Sie uns
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung
- Zimmer-Nr. 110
- Telefon: +49(0)8171 1606-210
- Telefax: +49(0)8171 1606-222
- Zimmer-Nr. 112
- Telefon: +49(0)8171 1606-212
- Telefax: +49(0)8171 1606-222
Allgemeines
Das Amtsgericht ist bei der Entscheidungsfindung, speziell in Zivil- und Strafverfahren, auf Zeugen und ihre Aussagen angewiesen.
Als Zeuge vor Gericht nehmen Sie eine wichtige staatsbürgerliche Aufgabe wahr.
Nach Erhalt eines Ladungsschreibens sind Sie zum Erscheinen bei Gericht und zur Aussage verpflichtet.
Bitte lesen Sie Ihre Ladung sorgfältig durch und beachten Sie die beigefügten Hinweise. Bringen Sie die Ladung zum Termin mit.
Für viele Zeugen kommt es mit dem Erhalt der Ladung erstmals zu einem Kontakt mit der Justiz. Die bevorstehende Aussage kann dabei als Belastung wahrgenommen werden, weil sie nicht wissen, was auf sie zukommt und sie Angst davor haben, etwas falsch zu machen.
Hierfür steht die Zeugenbetreuungsstelle zur Verfügung. Ängste und Vorurteile sollen abgebaut werden und dem Zeugen ein Gefühl von Respekt und Aufmerksamkeit gegeben werden.
Um Ihnen diese Hilfestellung anzubieten, können Sie vor dem Gerichtstermin die Zeugenbetreuungsstelle kontaktieren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ladungsschreiben.
Beim Amtsgericht Wolfratshausen können - soweit eine anderweitige Betreuung nicht möglich erscheint - die von den Zeugen mitgebrachten Kinder einer
Betreuungsstelle
zur Beaufsichtigung übergeben werden. Diese Möglichkeit der Betreuung besteht für die Zeit, in der vor Gericht die Zeugenaussage gemacht wird.
Wenn ein Zeuge mit einem Verfahrensbeteiligten während der oft nicht zu vermeidenden Wartezeit vor dem Sitzungssaal nicht zusammentrefen möchte, kann ein gesonderter Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt werden.
Entschädigung
Die Entschädigung für Zeugen und Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Zeugen erhalten auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Hierfür müssen die Ladung und das ausgefüllte Antragsformular vorgelegt werden.
Hinweise und Links
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Über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren
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Bescheinigung über den Verdienstausfall
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