Grundbuchamt
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Zuständigkeit
- Grundbucheinsichtsstelle Zimmer A 008
- Telefon: 0931/381-2034
- Telefax: 0931/381-2045
- Einlaufstelle für Anträge Zimmer A 008
- Telefon: 0931/381-2035
- Telefax: 0931/381-2045
Grundbucheinsicht/-abschriften
Wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann,
erhält Einsicht in das Grundbuch.
Einsichtberechtigt ist stets der Eigentümer
oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts.
Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse
darzulegen, z. B. als Gläuber durch Vorlage eines
Vollstreckungstitels oder als Kaufinteressent durch
Vorlage einer Eigentümervollmacht.
Zum Herunterladen:
Antrag auf Grundbuchblattabschrift / Grundbuchauszug [intern]
Kosten: 10,00 Euro (unbeglaubigt) oder 18,00 Euro (beglaubigt)
Antrag auf Grundbuchberichtigung [intern]
