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Amtsgericht Wunsiedel

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Portal > Gerichte > AG > Wunsiedel > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 02.09.2009


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Grundbuchamt

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten:

Das Grundbuchamt ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr erreichbar.

Bitte beachten:

Die Grundbucheinsicht kann nicht telefonisch erfolgen!
Grundbuchblattabschriften können nicht telefonisch bestellt werden!

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sogenanntes berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Unter den gleichen Voraussetzungen kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels oder als Kauf-Interessent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.

Kosten:

Die Einsicht ist gebührenfrei.

Kosten eines Grundbuchausdrucks:
einfacher Ausdruck 10 EUR
amtlicher Ausdruck 18 EUR

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise:

  1. Grundbuch-Einsichtnahme Beschreibung, Voraussetzung, Online-Verfahren, Kosten, Rechtsgrundlagen [extern]
  2. Grundbuch, Abschriften und Ausdrucke Beschreibung, Kosten, Rechtsgrundlagen [extern]
  3. Eintragung ins Grundbuch Beschreibung, Voraussetzung, Kosten, Rechtsgrundlagen [extern]