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Amtsgericht Wunsiedel

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Portal > Gerichte > AG > Wunsiedel > Verfahren > Zwangsvollstreckung - Letzte Änderung: 12.01.2011


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Zwangsvollstreckung

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Sprechzeiten

Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Verfahrensbeschreibung:


Bei der Zwangsvollstreckung geht es um die zwangsweise Durchsetzung eines Anspruchs.


Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Titel (auch Vollstreckungstitel oder titulierter Anspruch genannt) als urkundlicher Nachweis des Anspruchs.
Beispiele für Vollstreckungstitel sind u.a. gerichtliche Urteile, Vollstreckungsbescheide, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, möglich sind aber auch notarielle Urkunden mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Der titulierte Anspruch kann u.a. darin bestehen, dass ein Geldbetrag gefordert werden kann, eine bestimmte Sache herauszugeben ist oder eine bestimmte Handlung ausgeführt werden muss.


Verfahrensziel der Zwangsvollstreckung ist die Befriedigung des Anspruchs.
Die Zwangsvollstreckung wird im Wesentlichen durchgeführt durch Gerichtsvollzieher und durch das Amtsgericht, das dann Vollstreckungsgericht genannt wird.

Aufträge für Gerichtsvollzieher (Sachpfändung, Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, etc.) senden Sie bitte zusammen mit dem Vollstreckungstitel (Original!) an das Amtsgericht Wunsiedel - Gerichtsvollzieherverteilerstelle - Kemnather Straße 33, 95632 Wunsiedel.

Die Zuständigkeit der einzelnen Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners.
Welcher Gerichtsvollzieher im Einzelfall zuständig ist können Sie unter Telefon-Nr.: 09232/885 0 erfragen oder unter dem Verfahren "Gerichtsvollzieher" sehen.

Bitte beachten Sie, dass für Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- sowie für Insolvenzverfahren ausschließlich das Amtsgericht Hof zuständig ist. Derartige Verfahren werden nicht vom Amtsgericht Wunsiedel bearbeitet.

Broschüren zum Herunterladen



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