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Landgericht Ansbach

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Portal > Gerichte > LG > Ansbach > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 12.10.2009


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6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe bei dem Landgericht Ansbach

Allgemeines:

Das Gericht kann einen Verurteilten für die gesamte Dauer oder auch nur für einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellen, wenn dies angezeigt ist, um ihn von weiteren Straftaten abzuhalten.

Der Bewährungshelfer steht dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite. Er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Zusagen. Er berichtet über die Lebensführung des Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen und Zusagen teilt er dem Gericht mit.

Der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Seine Tätigkeit führt er haupt- oder ehrenamtlich aus.

Die Bewährungshilfe beim Landgericht Ansbach

Die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Ansbach umfasst die beiden Landkreise Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen. Das LG Ansbach hat den flächenmäßig größten Bezirk in Bayern. Deshalb ist die Bewährungshilfe sowohl in Ansbach wie auch in Weißenburg i.Bay. untergebracht.

Erreichbarkeit der Bewährungshilfe in Ansbach:

Erreichbarkeit der Bewährungshilfe in Weißenburg i.Bay.:

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