Allgemeines zu Zivilverfahren:
Neben allgemeinen Zivil- und Handelssachen mit einem Streitwert von über 5.000 Euro (darunter ist das Amtsgericht sachlich zuständig) gibt es Spezialzuständigkeiten für folgende Rechtsgebiete:
Bausachen, Fiskalsachen, Miet- und Pachtsachen, Versicherungssachen, Pressesachen, Geldkreditsachen, Leasingsachen, Arzthaftungssachen, Streitigkeiten aus Fracht-, Speditions- und Lagergeschäften und Streitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Weiter ist die Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Ansbach zuständig für alle Baulandsachen im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg.
Im Folgenden ein Überblick der Zuständigkeiten innerhalb der Zivilabteilung.
Telefax und E-Mail-Adresse der Zivilabteilung:
Fax 0981 / 58-211
poststelle@lg-an.bayern.de [email]
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse ist nicht geeignet, rechtswirksame Erklärungen abzugeben!
1. Zivilkammer: Kammer für Berufungssachen
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Zuständigkeit: Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i. Bay. in Zivilsachen und ZPO-Beschwerden (einschließlich Beschwerden in Insolvenzsachen).
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Aktenzeichen: 1 S ... (Berufungen)
und 1 T ... (Beschwerden) - Telefon: 0981 / 58-219 - Zimmer 1.66
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Aktenzeichen: 1 S ... (Berufungen)
2. Zivilkammer und 3. Zivilkammer:
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Zuständigkeit: Erstinstanzliche Zivilsachen, selbständige Beweisverfahren
- Aktenzeichen: 2 O ... bzw. 3 O ...
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2. Zivilkammer:
Endziffern 1-8: Zimmer 1.58, Telefon 0981 / 58-210.
Endziffern 9 und 0: Zimmer 1.57, Telefon 0981 / 58-209. -
3. Zivilkammer:
Endziffern 1-5: Zimmer 1.57, Telefon 0981 / 58-209.
Endziffern 6-0: Zimmer 1.56, Telefon 0981 / 58-207.
4. Zivilkammer: Kammer für Beschwerdesachen
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Zuständigkeit: Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Ansbach und Weißenburg i.Bay. in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (außer in WEG-Angelegenheiten) einschließlich der Entscheidungen in Notariatsangelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen fallen;
- Aktenzeichen: 4 T ...
- Telefon 0981 / 58-138 - Zimmer 2.94 im Gebäude Promenade 2
Kammer für Handelssachen:
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Beim Landgericht sind alle Verfahren anhängig, welche Streitigkeiten zwischen Kaufleuten betreffen, bei denen auf beiden Seiten die kaufmännische Tätigkeit betroffen ist.
Aktenzeichen: 5 HKO ...- Aktenzeichen: 5 HKO ...
- Telefon 0981 / 58-217 - Zimmer 1.64
Kammer für Baulandsachen:
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Zuständigkeit: § 220 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 8.12.1986 - BGBl. I S. 2253 .i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 - BGBl. I S. 137)
- Aktenzeichen: 6 O ... Baul
- Telefon 0981 / 58-209 - Zimmer 1.57
