Zivilverfahren
1. Sachliche Zuständigkeit
Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:
erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, soweit nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben ist, wie z.B. bei Wohnraummietverhältnissen und Familiensachen; erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates, unabhängig vom Streitwert; erstinstanzliche Handelssachen mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, wie z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. Betreuungs-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Vormundschafts-, Zwangsvollstreckungssachen.
2. Organisation
Die Bearbeitung von Zivilsachen erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Richtern besetzt. In der Kammer für Handelssachen wirken neben dem Vorsitzenden Richter zwei aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern oder als Einzelrichtersachen bearbeitet.
3. Zuständigkeit der Kammern nach der Geschäftsverteilung
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1. Zivilkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Übelmesser
Beisitzer: Richterin am Landgericht Scheer, Richterin am Landgericht Walther, Richterin am Landgericht Launert;
erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist; erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen. -
2. Zivilkammer
Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Hoemke
Beisitzer: Richter am Landgericht Sellnow, Richterin am Landgericht Friedrich, Richterin am Landgericht Schmitz;
erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist; Berufungen gegen Zivilurteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht die Handelskammer zuständig ist. -
3. Zivilkammer
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Hornig
Beisitzer: Richter am Landgericht Burger, Richter Borchert;
erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Kammer für Handelssachen zuständig ist; erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die Ansprüche aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer zum Gegenstand haben; erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen von Druckerzeugnissen, Bild- und Tonträgern jeder Art, insbesondere in Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen. -
Kammer für Handelssachen
Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landgericht Übelmesser
Beisitzer: acht ehrenamtliche Laienrichter;
Entscheidungen in Handelssachen im Sinne von § 95 GVG, soweit eine Partei die Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen beantragt. -
Güterichter (gerichtsinterne Mediation)
Vorsitzender Richter am Landgericht Übelmesser
Durchführung der Güteverhandlung oder eines sonstigen Güteversuchs in den Fällen des § 278 Abs. 5 ZPO
4. Erreichbarkeit der Kammern
Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer.
- 1. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 807/8.Stock
- Telefon: 09281/600-120 und 122
- Telefax: 09281/600-190
- 2. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 809/8. Stock
- Telefon: 09281/600-121 und 126
- Telefax: 09281/600-190
- 3. Zivilkammer: Geschäftsstellenzimmer 808/8. Stock
- Telefon: 09281/600-127 und 136
- Telefax: 09281/600-190
- Kammer für Handelssachen: Geschäftsstellenzimmer 809/8. Stock
- Telefon: 09281/600-121 und 126
- Telefax: 09281/600-190
- Im Mediationsverfahren bleibt die ursprüngliche Geschäftsstelle zuständig.
