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Landgericht Hof

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Portal > Gerichte > LG > Hof > Verfahren > Zivilverfahren - Letzte Änderung: 24.01.2012


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6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe | Strafverfahren | Wirtschaftsstrafsachen | Zeugenbetreuungsstelle | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Zivilverfahren

1. Sachliche Zuständigkeit

Das Landgericht Hof ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, soweit nicht ausdrücklich eine Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben ist, wie z.B. bei Wohnraummietverhältnissen und Familiensachen; erstinstanzliche Rechtsstreitigkeiten wegen Amtspflichtverletzungen von Amtsträgern des Staates, unabhängig vom Streitwert; erstinstanzliche Handelssachen mit einem Streitwert über 5.000,-- EUR, wie z.B. Streitigkeiten unter Kaufleuten, Klagen aus Schecks und Wechseln, Klagen zur Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel; Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel in Zivilsachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie z.B. Betreuungs-, Grundbuch-, Insolvenz-, Nachlass-, Vormundschafts-, Zwangsvollstreckungssachen.

2. Organisation

Die Bearbeitung von Zivilsachen erfolgt in Kammern. Diese sind mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Richtern besetzt. In der Kammer für Handelssachen wirken neben dem Vorsitzenden Richter zwei aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von dem Vorsitzenden Richter und zwei Beisitzern oder als Einzelrichtersachen bearbeitet.

3. Zuständigkeit der Kammern nach der Geschäftsverteilung

4. Erreichbarkeit der Kammern

Eine Kontaktaufnahme zu den Kammern erfolgt über die Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer.

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