Landgerichtsärztliche Dienststelle
1. Allgemeines
Bei den Landgerichtsärztlichen Dienststellen handelt es sich um
medizinische Fachbehörden
(Bezeichnung: Landgerichtsarzt bei dem Landgericht), als deren
Dienstaufgabe die Erstattung von medizinischen Gutachten
im Auftrag der jeweiligen Landgerichte mit den dazugehörigen Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilrecht) gesetzlich festgeschrieben ist (z.B. ist eine Beauftragung durch sonstige Verfahrensbeteiligte direkt nicht möglich).
Diese Verwaltungsstruktur garantiert die
fachliche und sachliche Unabhängigkeit
der in diesem Dienst ausschließlich tätigen
Fachärzte für Rechtsmedizin bzw. Psychiatrie
(auch mit Schwerpunkt forensische Psychiatrie).
2. Gerichtsärztlicher Dienst in Bayern
Nur in Bayern
besteht seit über 200 Jahren eine bei allen derzeit 22 bayerischen Landgerichten angesiedelte
Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes,
die der Gesundheitsverwaltung (Bay. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) zugeordnet ist und der Dienstaufsicht der Bezirksregierungen unterliegt:
der Gerichtsärztliche Dienst in Bayern.
3. Dienststelle Nürnberg
An der
Dienststelle Nürnberg,
die sich im Justizgebäude
Adam-Klein-Str. 58, 90429 Nürnberg
im 2. Obergeschoss befindet, sind derzeit (Stand Januar 2008)
4 Fachärzte
tätig:
- 2 Fachärzte für Rechtsmedizin
- 2 Fachärzte für Psychiatrie
Die Geschäftsstelle der Landgerichtsärztlichen Dienststelle beim Landgericht Nürnberg-Fürth ist telefonisch wie folgt erreichbar:
- 0911/321-1638 (Frau Röhrl)
- 0911/321-1640 (Frau Arndt)
Sie können auch ein Fax an die Nr. 0911/321-1645 senden.
