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Landgericht Nürnberg-Fürth

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Portal > Gerichte > LG > Nürnberg-Fürth > Verfahren > Legalisation von Urkunden - Letzte Änderung: 19.10.2009


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Legalisation und Apostille

Sie benötigen eine Urkunde eines deutschen Gerichts im Ausland? Dann können Sie sich zwecks deren Legalisation [extern] bzw. der Erteilung einer Apostille [extern] an Frau Beckstein wenden.

Montags bis Freitags ist sie von 8:30 bis 11:30 Uhr wie folgt zu erreichen:

Sie können auch

senden.

Hinweise:

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Wenn Sie Unterlagen per Post (die Anschrift finden Sie hier) [intern] einsenden, müssen Sie unbedingt angeben, für welches Land die Urkunde benötigt wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur abschließenden Bearbeitung normalerweise zwei Arbeitstage benötigt werden.