Legalisation und Apostille
Sie benötigen eine Urkunde eines deutschen Gerichts im Ausland? Dann können Sie sich zwecks deren Legalisation [extern] bzw. der Erteilung einer Apostille [extern] an Frau Beckstein wenden.
Montags bis Freitags ist sie von 8:30 bis 11:30 Uhr wie folgt zu erreichen:
- telefonisch unter 0911/321-2364
- persönlich in Zimmer 167 (im ersten Stock des Hauptbaus)
Sie können auch
- ein Fax an die Nr. 0911/321-2874
- eine E-Mail an Frau Petra Beckstein [email]
senden.
Hinweise:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Wenn Sie Unterlagen per Post (die Anschrift finden Sie hier) [intern] einsenden, müssen Sie unbedingt angeben, für welches Land die Urkunde benötigt wird.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur abschließenden Bearbeitung normalerweise zwei Arbeitstage benötigt werden.
