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11. Januar 2010 - Pressemitteilung 01/10

Urteil gegen Passauer Judotrainer



Presseerklärung des Landgerichts Passau
(1/10)
vom 7.1.2010



Urteil im Prozess gegen den Passauer Judo-Trainer wegen sexuellen Missbrauchs gesprochen


Soeben hat die Große Jugendkammer des Landgerichts Passau das Urteil im Strafprozess gegen den 38-jährigen Wolfgang D. gesprochen, der im ersten Judoclub Passau eV als Jugendtrainer für die Kindermannschaft zuständig war.

Der Angeklagte wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 211 Fällen, in 30 Fällen davon in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Außerdem wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Zur Höhe der Strafe wies der Vorsitzende in der mündlichen Urteilsbegründung darauf hin, dass die Kammer, sachverständig beraten, wegen der Kernpädophilie des Angeklagten von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen ist; strafmildernd wurde das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, das den Opfern eine Vernehmung ersparte, und außerdem, dass ein erheblicher Teil der Fälle an der unteren Grenze der Strafwürdigkeit lag. In diesem Zusammenhang bemerkte der Vorsitzende ausdrücklich, dass der von der Großen Jugendkammer entschiedene Fall nicht vergleichbar ist mit Sachverhalten, über welche die Medien in der letzten Zeit berichtet haben. Strafschärfend wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte durch sein Verhalten dem Ehrenamt massiv geschadet hat; der Vorsitzende warnte freilich davor, nun alle Jugendtrainer oder Jugendleiter unter Generalverdacht zu stellen.

Zum Verhältnis zwischen der verhängten Strafe und der angeordneten Maßregel der Besserung und Sicherung muss man wissen, dass zunächst die Unterbringung vollzogen wird und dieser Vollzug zeitlich unbeschränkt ist.

Das Urteil ist rechtskräftig.


gez.
Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber
Pressestelle des Landgerichts