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Landgericht Weiden i.d. OPf.

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Zivilverfahren

Sachliche Zuständigkeit in Zivilverfahren

Das Landgericht Weiden i.d.OPf. ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:

Zivilkammern und Kammer für Handelssachen

Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. Eine Ausnahme macht insoweit die Kammer für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.

Zuständigkeit der einzelnen Kammern

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Erreichbarkeit der Kammern

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst Kontakt mit der jeweiligen Geschäftsstelle der Kammer aufzunehmen. Diese sind im Regelfall Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und Montag - Donnerstag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar:

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