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Amtsgericht Ansbach

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Pressemitteilung 9 vom 01.10.2018

Neue Sanktionen beim Blaulichtverstoß

Wer einem Rettungsfahrzeug im Einsatz nicht Platz macht, wird regelmäßig mit einem Bußgeld von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet.


Im September hatte das Amtsgericht über einen solchen Verstoß zu entscheiden, weil der Fahrer den Buß-geldbescheid der Verwaltungsbehörde nicht akzeptieren wollte. Der Betroffene fuhr mit seinem PKW auf einer Staatsstraße im Landkreis, als sich von hinten ein Notarztwagen mit Blaulicht und Sirene näherte. Statt Platz zu machen, fuhr er jedoch vor dem Rettungsfahrzeug her, während andere Fahrzeuge ordnungsgemäß am Fahr-bahnrand warteten. Dadurch behinderte er den Notarzt. Gelegenheiten um Anzuhalten hätte es genug gege-ben. Erst nach etwa zwei Kilometern gelang es den Einsatzkräften schließlich, zu überholen und noch recht-zeitig an den Einsatzort zu kommen. Zwar bestritt der Fahrer, nicht rechtzeitig Platz gemacht zu haben, jedoch konnte er durch die Aussagen der Retter überführt werden. Weil der Betroffene bisher noch nicht wegen Ver-kehrsverstößen in Erscheinung getreten war, beließ es das Gericht bei der im neuen Bußgeldkatalog vor-gesehenen Sanktion: Im Herbst 2017 hat das Bundesverkehrsministerium das Bußgeld von 20 Euro auf 240 Euro angehoben und das Fahrverbot eingeführt. Weil der Betroffene Rechtsbeschwerde gegen das Urteil eingelegt hat, muss das Oberlandesgericht Bamberg das Urteil überprüfen.
Richter am Amtsgericht Christian Pottiez, Pressesprecher in Strafsachen
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