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Amtsgericht Günzburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 08221 / 2588-0
Telefax: 09621/96241-4254

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren unter der Rubrik "Aufgaben".



Elektronischer Rechtsverkehr

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

·       mittels eines besonderen elektronischen Postfachs

·       mittels De-Mail an ag-guenzburg@egvp.de-mail.de (nicht einfache E-Mail, siehe unten)

·       über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente 

https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=16777077151


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.


E-Mailpoststelle@ag-gz.bayern.de

Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig. 


Anschriften:
Amtsgericht Günzburg
Ichenhauser Straße 16
89312 Günzburg (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig. Die Räumlichkeiten sowie die Sitzungssäle im 1. und 2. Obergeschoss sind mit einem Personenaufzug zu erreichen.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Während der Sitzungszeiten ist freier Zugang zu den Sitzungssälen möglich.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.