Elektronischer Rechtsverkehr
Beachten Sie bitte:
Eine Einreichung von formbedürftigen Erklärungen an das Amtsgericht Memmingen per einfacher E-Mail ist rechtlich nicht zulässig.
Zulässige Möglichkeiten:
Formbedürftige Erklärungen können ausschließlich auf einem sicheren elektronischen Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs (z.B. eBO, siehe unten)
- mittels De-Mail an ag-memmingen@egvp.de-mail.de (erfordert eigens eine DE-Mail-Einrichtung, einfache E-Mails sind hier nicht möglich)
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter http://www.ejustice.bayern/ oder https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
Einrichtungsmöglichkeiten für ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO)
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BayernID
Mit der "BayernID" können Sie Dokumente auf einem sicheren Übermittlungsweg bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften einreichen.
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Mein Justizpostfach (MJP)
Für dieses sichere Übermittlungsssystem des Bundes, das noch im Pilotbetrieb läuft, benötigen Sie einen "BundID"-Zugang und einen Personalausweis mit Online-Funktion.
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eBO für gewerbliche Nutzer
Diese Lösung erfordert die Installation von Software und ist kostenpflichtig.