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Amtsgericht Schwandorf

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Kreis mit Händen die sich am Handgelenk greifen

Eine Betreuung wird für Erwachsene eingerichtet, wenn diese aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. In diesem Fall wird vom Gericht ein Betreuer bestellt, der vom Gericht überwacht werden muss.

Ist der Betroffene minderjährig, so ist für das Verfahren das Familiengericht zuständig.




Sprechzeiten / telefonische Erreichbarkeit des Betreuungsgerichts

Sie erreichen das Betreuungsgericht am besten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr. Termine Nachmittag sind grundsätzlich möglich, es wird aber um vorherige telefonische Absprache gebeten.


Im Amtsgericht Schwandorf finden Zugangskontrollen statt. Pfefferspray, Taschenmesser und sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit ins Gebäude gebracht werden und werden Ihnen ggf. an der Eingangskontrolle abgenommen.


Die Zuständigkeit innerhalb des Betreuungsgerichts richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der betreuten Person. Für Fragen und Terminvereinbarungen erreichen Sie uns telefonisch unter:


  • B, D                                   09431 / 383 119
  • A, C , I, S, U, X, Y, Z          09431 / 383 120
  • E, F, G, H, V                      09431 / 383 117
  • M, N, O, P, Q, R , T           09431 / 383 121
  • J, K,  L,  W                         09431 / 383 116


Vorsorgevollmacht - Vermeiden eines Betreuungsverfahrens

Die Vorsorgevollmacht kann -je nach Umfang- ein Betreuungsverfahren ersetzen und somit überflüssig machen. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann -auch bei bereits bestehender Betreuung- eine solche Vollmacht erteilt werden.

Auf eventuelle Formerfordernisse wie zb. die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder das Landratsamt wird hingewiesen.

Einen Antragsvordruck für eine Vorsorgevollmacht finden Sie unter "Formulare und Anträge".



Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: 

Vorsorge und Betreuungsrecht:

http://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/VorsorgeUndBetreuungsrecht_node.html;jsessionid=49BD8D6AAC7B21E54DE3A472D9F0D85E.2_cid297


Vorsorgevollmacht:

http://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/Vorsorgevollmacht/Vorsorgevollmacht_node.html


Patientenverfügung:

http://www.bmj.de/DE/Themen/VorsorgeUndBetreuungsrecht/Patientenverfuegung/Patientenverfuegung_node.html

Formulare und Anträge

weitere Informationen zur ehrenamtlichen Betreuung

http://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/

Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

http://www.justiz.bayern.de/service/broschueren/

Merkblätter