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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 5 vom 21.07.2022

Zweiter grenzüberschreitende Informationsaustausch im Bereich des Extremismus und Terrorismus

Dsc00307

Am 07./08. Juli 2022 fand in München nach der Corona-Pandemie der zweite grenzüberschreitende Informationsaustausch im Bereich des Extremismus und Terrorismus statt.

Teilnehmer dieses Informationsaustausches, den der Generalstaatsanwalt in München Reinhard Röttle 2019 ins Leben gerufen hatte, waren neben den Vertretern der bayerischen Justiz Repräsentanten der Staatsanwaltschaften Wien, Innsbruck, Linz, Liechtenstein, der Schweizer Bundesanwaltschaft und des österreichischen Bundesamts für Verfassungsschutz. Daneben waren aus Deutschland die Generalstaatsanwälte in Stuttgart und Dresden und ein Vertreter der Bundesanwaltschaft angereist, ebenso wie Vertreter der Bundespolizeidirektion München, des Landeskriminalamtes München sowie der Landesämter für Verfassungsschutz in Bayern und Baden-Württemberg.

Themen des umfassenden Erfahrungsaustausches waren unter anderem „extremistische Radikalisierungen von Minderjährigen auf Gaming-Plattformen“ und die „Delegitimierung des Staates durch Verschwörungsmythen“, aber auch die Erfahrungen der Bayerischen Polizei aus dem G7-Gipfel in Elmau 2022.

Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle betonte in seiner Eröffnungsrede, dass die Strafverfolgung bei „grenzüberschreitenden“ Straftaten nicht an der Grenze „halt machen dürfe“. Einer der wesentlichen Gesichtspunkte hierfür sei - gerade in akuten Bedrohungslagen - ein rascher und gleichzeitig gesicherter Informationsaustausch zwischen allen Stellen, die mit der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus beschäftigt sind.

Dr. Ruhland

Leitender Oberstaatsanwalt

Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München