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Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 3 vom 02.08.2018

Endurteil im Schmerzensgeldprozess des Bruders der im Jahr 1981 getöteten Ursula Herrmann

Am 02.08.2018 verkündete die 10. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg in dem Zivilverfahren des Bruders von Ursula Herrmann gegen Werner M. wegen Schmerzensgeld das Endurteil: Die Kammer sprach dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 € zu. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Der Kläger forderte mit seiner Klage ein Schmerzensgeld von 20.000,00 €, da er nach seinen Angaben wegen der Entführung und dem Tod seiner Schwester Ursula Herrmann im Jahr 1981 unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen litt. Der Beklagte war in einem vorangegangenen Strafverfahren wegen erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Im Zivilverfahren trug der Kläger vor, dass für ihn - trotz gewisser Bedenken - der Beklagte der für den Tod seiner Schwester verantwortliche Täter sei. Ein Indiz dafür sei insbesondere das beim Beklagten sichergestellte Tonbandgerät, das bei der Tat im Jahr 1981 verwendet wurde.

Die entscheidende Kammer des Landgerichts Augsburg kam auf Grund der Beweisaufnahme, insbesondere der Einvernahme der damals ermittelnden Kriminalbeamten als Zeugen und der Anhörung einer Sachverständigen für Phonetik, zu dem Ergebnis, dass der Beklagte im vorausgegangenen Strafverfahren vor dem Augsburger Schwurgericht zu Recht als Täter verurteilt worden war.

Nach dem unstreitigen Vortrag der Parteien bestand zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers und der Tat des Beklagten ein kausaler Zusammenhang, so dass der Beklagte zur Zahlung von Schmerzensgeld an den Kläger zu verurteilen war. Nach Abwägung aller Umstände sah die Kammer ein Schmerzensgeld von 7.000,00 € als angemessen an.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig.