Menü

Landgericht Augsburg

Pressemitteilung 6 vom 09.07.2020

Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines in Haft verstorbenen Angeklagten hinsichtlich des sog. Prostituiertenmordes

Die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hatte unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Riedel-Mitterwieser einen mittlerweile in der Haft verstorbenen Angeklagten am 12.04.2019 wegen Mordes in Tatmehrheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zum einen in den frühen Morgenstunden des 25.09.1993 die Prostituierte A. B. heimtückisch getötet hatte, zum anderen im April 2017 seine Bekannte R. H. vergewaltigt hatte.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg Revision ein. Er verstarb am 20.03.2020 während des laufenden Revisionsverfahrens in der Haft, weshalb das durch den Tod des Angeklagten beendete Verfahren durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.05.2020 wegen des Todes des Angeklagten eingestellt wurde. Der Bundesgerichtshof führt in dem Beschluss unter anderem aus, dass das Urteil der 8. Strafkammer Bestand gehabt hätte, wenn der Angeklagte nicht vor der Entscheidung im Revisionsverfahren verstorben wäre. Der Bundesgerichtshof stellt in dem Beschluss klar, dass „eine Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils auf die mit der Sachbeschwerde begründete Revision des Angeklagten keinen ihn benachteiligenden Fehler ergeben“ hat.