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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 2 vom 15.01.15

Strafverfahren wegen Verdacht des Betrugs

Am Montag, den 26.01.2015, 09.00 Uhr, beginnt vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts der Strafprozess gegen den 46-jährigen Angeklagten Michael M., dem Betrug in 64 Fällen und versuchter Betrug in 39 Fällen jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Er soll unter verschiedenen (über 20) Alias-Namen und unter Verwendung gefälschter Personalausweise und anderer Papiere verschiedene Kreditinstitute veranlasst haben, ihm Dispositionskredite und Kreditkartenlimits für Kreditkartenabhebungen einzuräumen, wobei dann in insgesamt 103 Fällen Verfügungen veranlasst worden sein sollen.


Der Angeklagte – gegen den Untersuchungshaft vollzogen wird – war im Ermittlungsverfahren geständig, gleichwohl sind bereits Fortsetzungstermine für Dienstag, 10.02.2015 und Montag, 23.02.2015, jeweils 09.00 Uhr anberaumt worden, zu denen auch ein Sachverständiger sowie zwei Polizeibeamte als Zeugen geladen sind. In welchem Umfang diese Termine benötigt werden, wird sich im Laufe der Hauptverhandlung zeigen. Im Verfahren geht es auch um die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten sowie seine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Auf die beigefügten Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung wird hingewiesen.



Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. Präsident des LG Prof. Dr. Michael Huber

Kontakt: Tel. 0851/394-104 Fax: 0851/394-4001 E-mail: Poststelle@lg-pa.bayern.de





Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs
der Hauptverhandlung.


Allgemeine Anordnungen des Präsidenten für das Landgerichtsgebäude:

- An jedem Verhandlungstag ist das Betreten des Landgerichts nur Personen gestattet, die sich vorher einer Durchsuchung ihrer Person und ihrer Sachen, insbesondere mitgeführter Taschen, unterzogen haben; Personen, die eine Kontrolle verweigern, werden – unter Feststellung ihrer Personalien – zurückgewiesen. Die Anordnung gilt nicht für gerichtsbekannte Personen und Vertreter der Medien, die sich als solche ausweisen.

- Ton-, Fernseh-, Rundfunk- und sonstige Bildaufnahmen sind im Landgericht wegen der örtlichen Verhältnisse (altes, verwinkeltes Gebäude mit engen Gängen) aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Soweit die Vertreter von Staatsanwaltschaft oder Rechtsanwälte als Verteidiger oder Nebenklägervertreter zur Äußerung bereit sind, können die Aufnahmen in der Eingangshalle des Landgerichts vor der Wachtmeisterei (ehemalige Hofkapelle) erfolgen.

Besondere Anordnungen der Vorsitzenden Richterin für den Sitzungssaal 40/II:

- Medienvertreter und Zuschauer erhalten 15 Minuten vor Beginn der Sitzung Einlass in den Sitzungssaal; dort ist für die Medienvertreter, die sich zur Berichterstattung angemeldet haben, auf der Pressebank ein Platz reserviert und als solcher gekennzeichnet. Andere Medienvertreter werden, sofern sie auf der Pressebank keinen Platz mehr finden, wie Zuhörer behandelt.

- Film- und Bildaufnahmen durch die Medienvertreter sind bis jeweils 5 Minuten vor Beginn des ersten Verhandlungsstages im Sitzungssaal gestattet. Wehrt eine Person erkennbar ihre Aufnahme ab, so ist diese abzubrechen und sind weitere Aufnahmen zu unterlassen; Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, insbesondere auch der Angeklagten, sind zu wahren.

- Vorbehaltlich einer anderen Anordnung der Vorsitzenden sind zu Beginn des ersten Verhandlungstages vor Aufruf der Sache Film- und Bildaufnahmen auch von den Mitgliedern der Strafkammer im Sitzungssaal gestattet; die Aufnahmen sind mit Aufruf der Sache zu beenden. Diese Anordnung gilt entsprechend für den Tag der Urteilsverkündung, sofern diese an einem eigenen Verhandlungstag erfolgt.

- Tragbare Computer (Laptops) dürfen von Medienvertretern, denen ein reservierter Sitzplatz zugewiesen ist, verwendet werden, wenn die Geräte keine Vorrichtung für Ton- und/oder Bildaufzeichnungen haben; Netzstrom wird grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt.

- Im Übrigen – insbesondere auch bei Fortsetzungsterminen - sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal untersagt.