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Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 7 vom 29.07.16

Strafverfahren wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs

Am Montag, dem 25. Juli 2016, 10.00 Uhr beginnt der Prozess gegen 6 Angeklagte. Fünf von ihnen werden 20 Fälle, einem der Angeklagten 15 Fälle des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs zur Last gelegt.
Die Angeklagten sollen sich mit einem in der Türkei befindlichen weiteren Beschuldigten vor März 2014 zusammengeschlossen haben, um Geschädigten im ganzen Bundesgebiet per Telefonakquise vermeintlich lukrative Aktiengeschäfte zu vermitteln. Dabei sollen die Telefonvermittler, die unter Aliasnamen agierten, vorgespiegelt haben, Aktien von real existierenden Firmen vermitteln zu können. Von den Geschädigten sollen unter der Vorspiegelung erfundener Geschichten Gelder für Kaufpreise, Steuern und Kosten im Zusammenhang mit den angeblichen Aktiengeschäften gefordert worden sein, die die Geschädigten in der Folge auf Konten in der Türkei überwiesen haben sollen. Dabei soll ein Gesamtschaden von mindestens 1.470.600,51 € entstanden sein, wobei es einem Geschädigten gelang, einen Betrag i. H. v. 5.755,00 € über die ausführende Bank rückbuchen zu lassen. Die Angeklagten sollen arbeitsteilig vorgegangen sein. Unter Einschaltung von Strohmännern soll einer der Angeklagten in der Türkei Firmen mit dem Namen der zu vertreibenden Aktien gegründet haben, für welche in der Folge Bankkonten eröffnet worden sein sollen. Die Bankdaten sollen dann nach Deutschland an die übrigen Angeklagten mitgeteilt worden sein. 4 der Angeklagten sollen in der Folge als Telefonvermittler aufgetreten sein. Sie sollen wahllos Personen im ganzen Bundesgebiet und in der Schweiz angerufen, sich als Mitarbeiter der Londoner Börse ausgegeben und die vermeintlichen vorbörslichen Aktien zum Kauf angeboten haben, einer der Angeklagten soll anfallende Bürotätigkeiten verrichtet haben, der in der Türkei agierende Angeklagte soll auch für den Geldtransport der von den Geschädigten in die Türkei überwiesenen Gelder nach Deutschland verantwortlich gewesen sein. Die so erwirtschafteten Einnahmen sollen die Angeklagten untereinander aufgeteilt haben, wobei Gelder auch an einen in der Türkei involvierten Rechtsanwalt und einen türkischen Bankmitarbeiter geflossen sein sollen.
Angeklagt sind 20 Fälle mit unterschiedlicher Beteiligung. Die bei den einzelnen Geschädigten aufgetretenen Schäden sollen von 5.000,00 € bis hin zu 274.969,22 € variieren. Einer der mutmaßlich Geschädigten stammt aus dem südlichen Landkreis Passau. Ihm soll ein Schaden i. H. v. 135.000,00 € entstanden sein.
Sämtliche Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft, vier von ihnen waren im Ermittlungsverfahren geständig, einer der Angeklagten räumte zwar das äußere Tatgeschehen ein, gab aber an, von legalen Geschäften ausgegangen zu sein, einer der Angeklagten bestreitet überhaupt eine Beteiligung an den Taten.
Zur Hauptverhandlung ist eine Vielzahl von Zeugen geladen.
Es ist mit einer umfangreichen Beweisaufnahme zu rechnen, weshalb bereits 6 Fortsetzungstermine bestimmt wurden (01.08.2016, 16.08.2016, 30.08.2016, 09.09.2016, 12.09.2016 und 26.09.2016, Beginn jeweils 09.00 Uhr, am 09.09.2016 jedoch 10.00 Uhr).


Für die Pressestelle des Landgerichts
gez. RiLG Kristin Wendler