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Oberlandesgericht München

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Pressemitteilung 12 vom 17.03.15

Strafverfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. wegen versuchten Prozessbetrugs u.a. (Deutsche Bank)

Die 5. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I hat am 17.03.2015 im Verfahren gegen Dr. Rolf Br. u. 4 a. die anliegende Sicherungsverfügung [intern] erlassen. Demnach wird die Hauptverhandlung am 28.04.2015 beginnen und an den aus der Anlage zur Sicherungsverfügung [intern] ersichtlichen Terminen zunächst bis einschließlich 22.09.2015 fortgesetzt.

Die Verhandlungen finden im

Sitzungssaal B 273, Strafjustizzentrum, Nymphenburger Str. 16,

statt. Sitzungsbeginn ist jeweils 9.30 Uhr.

Hinsichtlich der von der Strafkammer angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens wird zunächst auf die anliegende Sicherungsverfügung des Vorsitzenden der 5. Strafkammer vom 17.03.2015 Bezug genommen.

Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.

Sie beginnt am 24.03.2015 um 12.00 Uhr und endet am 26.03.2015 um 12.00 Uhr.

Gesuche, die vor Fristbeginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Bitte beachten Sie auch, dass Akkreditierungsgesuche ausschließlich per Mail mittels Formblatts an das hierfür eingerichtete Akkreditierungspostfach der Pressestelle akkreditierung@olg-m.bayern.de [email] möglich sind. Das Akkreditierungsformblatt für das Verfahren ist nur noch über den eingerichteten Formularserver des OLG München erhältlich und dort elektronisch auszufüllen und einzureichen.

Der Formularserver ist erreichbar unter der elektronischen Adresse https://formularserver.bayern.de/akkreditierung [extern]

Alle Hinweise zur Ausfüllung des Akkreditierungsformblatts finden Sie auf den Seiten des Formularservers.

Akkreditierungsgesuche, die nicht per Mail über den Formularserver an das Akkreditierungspostfach des OLG München gesandt werden, sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch, dass Sammelanmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Jeder Medienvertreter muss sich gesondert akkreditieren.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter/Journalisten stattfindet. Bitte machen Sie daher in Ihrem Akkreditierungsgesuch auch geltend, ob und ggf. für welche Mediengruppe Sie mit Ihrem Akkreditierungsgesuch die Zuweisung eines Sitzplatzes beantragen. Sofern Sie sich für die Mediengruppe "Rechtlich selbständige Onlinemedien" akkreditieren, ist damit zugleich Ihre Erklärung verbunden, dass das von Ihnen vertretene Onlinemedium rechtlich selbständig ist.

Bitte beachten Sie, dass jedes Medienunternehmen nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen kann. Akkreditieren sich also mehrere Medienvertreter/Journalisten für ein Medienunternehmen, kann gleichwohl nur ein Sitzplatz an dieses Medienunternehmen vergeben werden. Ein Tausch ist jedoch nach den Vorgaben der Sicherungsverfügung jederzeit möglich (nachträgliche Poolbildung).

Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche.

Einzelheiten zu organisatorischen Fragen und den Einrichtungen im Gerichtsgebäude während der Dauer des Verfahrens, insbesondere zur Vergabe der Sitzplätze und zur Abholung der Akkreditierungsunterlagen, werden nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens in einer gesonderten Pressemitteilung bekannt gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Titz
RiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München