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Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Pressemitteilung 106 vom 22.11.2018

Strafverfahren gegen Agnieszka L. (39) wegen gewerbsmäßigem Diebstahl

In o.g. Verfahren hat die 3. Strafkammer des Landgerichts München II heute das Urteil gesprochen. Die Angeklagte wurde wegen 6 Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ihre Anstellung als Putzfrau dazu ausnutzte, Wertgegenstände und Bargeld bei ihren Arbeitgebern zu entwenden. Der Wert der Diebesgutes betrug nach den Feststellungen des Gerichts über 500.000,-- €.

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht zugunsten der Angeklagten insbesondere ihr von Schuldeinsicht und Reue getragenes Geständnis, ihr Bemühen um Schadenswiedergutmachung und den Umstand, dass die Angeklagte seit ihrer Inhaftierung von ihrer noch minderjährigen Tochter getrennt ist. Zu Lasten der Angeklagten wertete das Gericht den Umstand, dass die Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und unter offener Bewährung stand. Das Gericht hob in diesem Zusammenhang hervor, dass die Angeklagte wenige Wochen nach ihrer letzten Verurteilung erneut straffällig geworden ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht dagegen die Revision zum Bundesgerichtshof offen, die binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Gliwitzky
Richter am Oberlandesgericht
Leiter der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München