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Staatsanwaltschaft Bayreuth – Logo

Pressemitteilung 21 vom 26.07.2018

Nach Angriff mit Messer in Haft

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

BAYREUTH. Eine Schnittverletzung brachte ein 44-Jähriger einem 25-Jährigen bei, als er ihn am Dienstag in einer Wohnung im Stadtgebiet mit einem Messer traktierte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den Beschuldigten Untersuchungshaftbefehl.

Im Verlauf des Dienstagabends gerieten die beiden, in einer Wohngemeinschaft im nördlichen Stadtgebiet lebenden Männer, in Streit. Dabei ging der Ältere auf den Jüngeren mit einem Messer los und fügte ihm eine Schnittwunde am Ohr zu. Hinzugerufene Beamte der Polizei Bayreuth-Stadt trafen den Täter im Innenhof des Anwesens an und nahmen ihn vorläufig fest. Der Verletzte musste für eine Nacht stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Die Kriminalpolizei Bayreuth hat Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den 44-Jährigen Untersuchungshaftbefehl und er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.