Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Wirtschafts- und Steuerstrafsachen i.S.d. § 74 c GVG aus dem Bezirk der Staatsanwaltschaft Ansbach werden bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bearbeitet. Weitere Verfahrenskonzentrationen ergeben sich aus der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (GZVJu).