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Amtsgericht Aichach

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Portal > Gerichte > AG > Aichach > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 03.11.2010


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Beratungshilfe beim Amtsgericht Aichach

Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.

Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.

Vor Antragstellung prüfen Sie jedoch

Anträge auf Beratungshilfe werden entgegengenommen in

Zivilsachen

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 006 im Erdgeschoß/Ostflügel
Telefon: 08251/894-115

Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Familiensachen

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 114 im 1. Stock/Ostflügel
Telefon: 08251/894-136

Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Strafsachen

Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 211 im 2. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-153

Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Unter den nachstehenden Informationen finden Sie unter anderem einen Antrag auf Beratungshilfe, den Sie ausfüllen, herunterladen und ausdrucken können. Sie erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.

Weitere Informationen und nützliche Hinweise:



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