Beratungshilfe beim Amtsgericht Aichach
Beratungshilfe erhalten ausschließlich Bürger mit geringem Einkommen für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts.
Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben, erhalten Sie einen sogenannten Berechtigungsschein, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten lassen können.
Vor Antragstellung prüfen Sie jedoch
- ob Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die die Kosten einer Beratung durch einen Anwalt übernimmt.
- ob Sie die Möglichkeit einer anderen kostenlosen Beratung haben (z.B. bei der zuständigen Behörde oder als Mitglied eines Mietvereins, einer Gewerkschaft oder anderen Organisation etc.).
Anträge auf Beratungshilfe werden entgegengenommen in
Zivilsachen
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 006 im Erdgeschoß/Ostflügel
Telefon: 08251/894-115
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Familiensachen
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 114 im 1. Stock/Ostflügel
Telefon: 08251/894-136
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Strafsachen
Schloßplatz 9
86551 Aichach
Zimmer Nr. 211 im 2. Stock/Hauptgebäude
Telefon: 08251/894-153
Parteiverkehr:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Unter den nachstehenden Informationen finden Sie unter anderem einen Antrag auf Beratungshilfe, den Sie ausfüllen, herunterladen und ausdrucken können. Sie erhalten hierzu auch weitere Erklärungen und Ausfüllhinweise.
Weitere Informationen und nützliche Hinweise:
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Broschüre zur Beratungshilfe
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Antrag auf Beratungshilfe
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Antrag auf Vergütung Beratungshilfe
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Rechtsanwaltsverzeichnis
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