Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:
Bestandsverzeichnis
- Teilungserklärungen
- Fortführungsnachweise
Abteilung I
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
Abteilung II
- Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten
- Nießbrauchsbestellungen
- Reallasten
- Vormerkungen
Abteilung III
- Grundschulden
- Hypotheken
Beim Grundbuchamt kann das Grundbuch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.
- Grundbuchamt Bamberg
Amtsgericht Bamberg
im Untergeschoss - Synagogenplatz 1
- 96047 Bamberg (Hausanschrift)
- Telefon: 0951/833-2034
- Telefax: 0951/833-2090
- E-Mail: poststelle.gba@ag-ba.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag – Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Für dringende Angelegenheiten stehen wir Ihnen auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.
Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Kosten eines Grundbuchausdrucks:
- einfache Abschrift: 10 €
- amtliche Abschrift: 18 €
Erkundigen Sie sich ggf. bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.
Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken).
