Familiensachen
Das Familiengericht ist zuständig für
- Verfahren auf Scheidung, Aufhebung, Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens;
- Verfahren über güterrechtliche Ansprüche;
- Verfahren über Ehewohnung und Hausrat;
- Verfahren über Ehegatten- und Kindesunterhalt;
- Verfahren über das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder;
- Verfahren über die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder über die Vaterschaft
- Adoptionen
- Vormundschaften und Pflegschaften über Minderjährige
- Unterbringungsverfahren für Minderjährige
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
und nach Vereinbarung

