Aktuelles
Internetversteigerung der Justiz in Deutschland und Österreich über die bundesweite Auktionsplattform
WARNHINWEIS - betrügerische SMS
Aktuell werden SMS angeblich im Namen eines Gerichts mit einer Rückrufaufforderung versandt. Sollten Sie eine solche SMS erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Es werden von keiner Justizbehörde SMS versandt.
WARNHINWEIS - betrügerische Rechnungen
Aktuell tauchen wieder vermehrt gefälschte Registerrechnungen auf. Hier finden
Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
HINWEIS - Grundbuchabschriften
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben. Das Bearbeitungsentgelt dieser Anbieter ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren. Die von der Landesjustizkasse in Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten für den Drittanbieter zu begleichen. Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.
Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise
Auf der Homepage des Staatsministeriums der Justiz steht der gemeinsam mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Familie, Arbeit und Soziales und für Umwelt und Verbraucherschutz erstellte Informationstext "Kostenanstieg für Heizung und Strom – Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" zur Verfügung.
BayernWLAN
Das BayernWLAN - ein kostenloser öffentlicher Hotspot im Justizgebäude I für die Öffentlichkeit.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Hinweise für den Zahlungsverkehr
Scheckzahlungen sind an die Staatskasse nicht mehr zulässig.
Hinweise für die Behandlung der Fax- E-Mail-Eingänge
Per E-Mail eingereichte Schreiben eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Für Mahnsachen gelten besondere Bestimmungen für die Einreichung per Fax.
siehe nachfolgenden Link: