Grundbuchamt
Das Grundbuchamt ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie zum Beispiel:
Bestandsverzeichnis
- Grundstücksbeschrieb nach Angaben des Vermessungsamtes
Abteilung I
- Eigentumsumschreibungen (Auflassungen)
Abteilung II
- Dienstbarkeiten (z. B. Geh- und Fahrtrecht, Kabelleitungsrecht)
- Nießbrauchsbestellungen
- Reallasten
- Vormerkungen
Abteilung III
- Grundschulden
- Hypotheken
Beim Grundbuchamt kann das Grundbuch eingesehen werden, wenn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers (z.B. Eigentümer, Gläubiger etc.) vorliegt.
Erreichbarkeit
- Grundbuchamt Coburg
- Heiligkreuzstrasse 22
- 96450 Coburg (Hausanschrift)
- Telefon: 09561/878-7310
- Telefax: 09561/878-7322
Sprechzeiten:
Montag - Freitag von 8:00 bis 11:30 Uhr
Nach ObenGrundbucheinsicht / Grundbuchabschriften
Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.
Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels; als Kaufinteressent durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers.
Die Einsicht ist gebührenfrei.
Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Kosten des Grundbuchausdrucks:
- einfache Abschrift: 10 €
- amtliche Abschrift: 18 €
Erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Stelle, für die Sie die Abschrift benötigen, ob der Ausdruck beglaubigt oder unbeglaubigt sein soll.
Die Möglichkeit der Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Banken).
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