Strafverfahren
Das Strafgericht ist zuständig für
- Strafsachen, Bußgeldsachen, Privatklagesachen und beschleunigte Verfahren (sog. Schnellrichter), wenn der Strafrichter bzw. das Schöffengericht oder das erweiterte Schöffengericht entscheidet,
- Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende, wenn der Strafrichter als Jugendrichter bzw. das Schöffengericht (Jugendschöffengericht) entscheidet,
- richterliche Tätigkeit im Ermittlungsverfahren sowie Rechtshilfesachen,
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Bewährungsverfahren bei Jugendlichen, Heranwachsenden und Erwachsenen,
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Jugendstrafvollstreckung und Jugendarrestvollstreckung.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 11:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
